Allgemein Wissen (2)
Allgemeines Wissen zur Hundehaltung, Gesetzestexte, Vorschriften oder einfach nur Tipps für das Leben mit dem Hund.
Erlaubnis für die Haltung, Pflege und Unterbringung von fremdenTieren:
Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere halten will benötigt dafür gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 3a Tierschutzgesetz (TierSchG) eine Erlaubnis. Dazu gehört zum Beispiel eine Hundepension eröffnen oder als gewerblicher Tiersitter Hunde von Dritten aufnehmen (Dogsitter/Hundetagesstätten).Diese Vorschrift hat auch ihren guten Grund, denn entgegen viel verbreiteter Meinung sind Tiere gemäß § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit Art. 20a Grundgesetz (GG) keine Sachen! Wer fremde Hunde pflegt oder betreut, übernimmt vielmehr eine ganz besondere Verantwortung. Es gibt auch andere verantwortungsvolle Tätigkeiten, für die man erst eine Erlaubnis benötigt, z.B. für Bewachungsunternehmen, für Gaststätten, für die Personenbeförderung (Taxi) oder für Umzugsfirmen mit Fahrzeugen von über 3,5t.
Es reicht somit nicht aus, einfach nur zum Gewerbeamt zu gehen.
Immer wieder werde ich mit Ansicht konfrontiert, dass der Hund vom Wolf P3100017abstammt (was noch immer nicht wirklich bewiesen ist), schlimmer noch, dass er fast noch ein Wolf (der aus dem Märchen, der alles unterdrückende Diktator) ist. Auch im Internet stoße ich immer wieder auf diese Behauptungen, die längst durch neuere Forschungen widerlegt wurden. Dann las ich einen Fachartikel, der mich wirklich schockiert hat. Eine „Diplom Tierpsychologin“ verfasste diesen Pamphlet zum Thema „Lernverhalten“, das so viele längst überholte Thesen enthielt wie ich es lange nicht erlebt hatte. Bereits nach dem ersten Absatz musste ich folgendes lesen:
