Aufnahme fremder Hunde
Erlaubnis für die Haltung, Pflege und Unterbringung von fremdenTieren:
Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere halten will benötigt dafür gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 3a Tierschutzgesetz (TierSchG) eine Erlaubnis. Dazu gehört zum Beispiel eine Hundepension eröffnen oder als gewerblicher Tiersitter Hunde von Dritten aufnehmen (Dogsitter/Hundetagesstätten).Diese Vorschrift hat auch ihren guten Grund, denn entgegen viel verbreiteter Meinung sind Tiere gemäß § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit Art. 20a Grundgesetz (GG) keine Sachen! Wer fremde Hunde pflegt oder betreut, übernimmt vielmehr eine ganz besondere Verantwortung. Es gibt auch andere verantwortungsvolle Tätigkeiten, für die man erst eine Erlaubnis benötigt, z.B. für Bewachungsunternehmen, für Gaststätten, für die Personenbeförderung (Taxi) oder für Umzugsfirmen mit Fahrzeugen von über 3,5t.
Es reicht somit nicht aus, einfach nur zum Gewerbeamt zu gehen.
Landseer
Der Landseer ist ein sanfter Riese der ursprünglich aus Neufundland stammt. Er wurde vor einigen 100 Jahren schon von Engländern, deren Kolonie ja Neufundland war, mitgebracht nach Hause. Dort gab es die unterschiedlichsten Farbvariationen aber alles was aus Neufundland kam war halt ein "Newfoundland Dog".Aus den gänzlich schwarzen Exemplaren entstand der uns bekannte Neufundländer und die schwarz/weisse Sorte setzte sich als eigene Rasse "Landseer" durch. Der Name kommt übrigens vom englischen Maler Sir Edwin Landseer der diese Hunde liebte und auf vielen seiner Bilder verewigte.
